Verhaltensregeln auf der Skipiste
Die FIS-Pistenregeln für ein unbeschwertes Miteinander auf den Skipisten
Das weitläufige Gebiet in und um Alta Badia ist für den Pistenspaß geradezu wie geschaffen. Damit der Tag auf unseren Pisten für alle zum reinen Vergnügen wird und Skifahrer, Snowboarder, Anfänger und Profis stressfrei und sicher die Skipisten abfahren können, gilt es vor allem Eigenverantwortung zu tragen. Außerdem ist es wichtig, die FIS-Verhaltensregeln zu kennen und einzuhalten.
Wir haben die Regeln auf dieser Seite kurz zusammengefasst.

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung von Geschwindigkeit und Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abfahrt
Ein Skifahrer und Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Ab Winter 2022 gilt außerdem
Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten

Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Wer diese Versicherung nicht hat, kann sie bei unseren Verkaufsstellen, auch für einzelne Tage abschließen.
Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären. Die Haftpflichtversicherung ist nicht im Skipasspreis inkludiert. Die Versicherung kann an jedem unserer Verkaufspunkte über externe Anbieter bezogen werden.
Helmpflicht

Für alle Minderjährigen, die sich in Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden, Telemark, Freestyle und Rodeln betätigen, wird eine Helmpflicht eingeführt.
Alkoholkonsum beim Skifahren
Das Skifahren in angetrunkenem Zustand (der Bezug sind dabei die bei der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte welche in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulässt) oder in sonstigem Rausch ist ab dem 01.01.2022 verboten.